Re: Falscheinstufung für freiwillige Versicherung (Krankenkassenrecht)
Hallo,
der Fall ist vertrackt. Einerseits haben wir hier ein unrichtiges Ausfüllen durch den Kunden, andererseits die mittlerweile
geschäftsmäßige Intransparenz zum Nachteil des Kunden durch eine GKV.
Ich rate zu anwaltlichem Beistand. Sozialgerichtsverfahren sind deutlich kostengünstiger als andere Prozesse.
Die Gesetzgebungs/Beratungsstümperei führt im Sozialbereich zunehmend zu einer Art Case-Law. Der Richter hangelt sich von Einzelfall zu Einzelfall.
Als Einstieg taugen auch Anwaltsportale wie
frag-einen-Anwalt.de
Studiert man dort die bisherigen Beiträge , findet man sicher einen geeigneten Ansprechpartner.
Jedes eigene Jammern und Drohen bei GKV-Sachbearbeitern ist verlorene Zeit. Kundenorientierung ist dort unbekannt.
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- Falscheinstufung für freiwillige Versicherung -
mipi67,
15.08.2007, 20:16
- Re: Falscheinstufung für freiwillige Versicherung -
karmel,
16.08.2007, 13:11
- Re: Falscheinstufung für freiwillige Versicherung -
Shoppingqueen,
16.08.2007, 20:59
- Re: Falscheinstufung für freiwillige Versicherung -
Olli,
16.08.2007, 23:07
- Re: Falscheinstufung für freiwillige Versicherung - karmel, 17.08.2007, 02:33
- Re: Falscheinstufung für freiwillige Versicherung -
Olli,
16.08.2007, 23:07
- Re: Falscheinstufung für freiwillige Versicherung -
Shoppingqueen,
16.08.2007, 20:59
- Re: Falscheinstufung für freiwillige Versicherung -
Gabriele Bergmann,
11.12.2009, 01:19
- Re: Falscheinstufung für freiwillige Versicherung - Joachim Röhl, 11.12.2009, 11:15
- Re: Falscheinstufung für freiwillige Versicherung -
karmel,
16.08.2007, 13:11