Re: Falscheinstufung für freiwillige Versicherung (Krankenkassenrecht)

karmel, Freitag, 17.08.2007, 02:33 (vor 6309 Tagen) @ Olli

Vorsicht Olli,

Du mußt unterscheiden zwischen Gerichtskosten und Anwaltskosten.

Deine eigenen Anwaltskosten hast Du zu tragen, wenn es fehlschlägt.


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