Re: versicherung für kind (Krankenkassenrecht)

sandra @, Donnerstag, 14.08.2008, 18:05 (vor 5945 Tagen) @ markus

Hallo Markus,

das ist ganz einfach: wenn eine Frau arbeiten geht, hat sie auch eine eigene Krankenversicherung. Wenn sie unterhalb der Bemessungsgrenze liegt ist sie damit gesetzlich versichert.

Nach der Geburt kann sie für 3 Jahre Elternzeit nehmen und ist in der Zeit beitragsfrei gesetzlich weiterversichert. Danach muss sie wieder arbeiten gehen oder sich auf dem Gehalt des Mannes basierend selbst versichern, wie bei dir.

Gruß,
Sandra


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