Re: versicherung für kind (Krankenkassenrecht)

SOFA, Donnerstag, 20.12.2007, 16:27 (vor 6183 Tagen) @ SOFA

Edit:

Siehe dazu auch §10 Abs. 3 SGB V

(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.


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