Re: versicherung für kind (Krankenkassenrecht)
Hallo,
doch das Kind kann gesetzlich versichert werden. Kostenpunkt in etwa 130 €
§ 9
Freiwillige Versicherung
(1) Der Versicherung können beitreten
....
2. Personen, deren Versicherung nach § 10 erlischt oder nur deswegen nicht besteht, weil die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 vorliegen, wenn sie oder der Elternteil, aus dessen Versicherung die Familienversicherung abgeleitet wurde, die in Nummer 1 genannte Vorversicherungszeit erfüllen,
Achtung Frist beachten und schriftlich die Aufnahme beantragen:
(2) Der Beitritt ist der Krankenkasse innerhalb von drei Monaten anzuzeigen,
2. im Falle des Absatzes 1 Nr. 2 nach Beendigung der Versicherung oder nach Geburt des Kindes,
LG, Shops