Re: versicherung für kind (Krankenkassenrecht)

Cola-Rot, Donnerstag, 20.12.2007, 16:35 (vor 6183 Tagen) @ SOFA

@Sofa

Shoppingqueen hat von der freiwilligen Versicherung (kostenpflichtig) des Kindes ab Geburt gesprochen, nicht von der kostenlosen FamV. Die Freiwillie Versicherung ist möglich, wenn das Kind ab Geburt versichert wird. Die kostenlose Familienversicherung nicht, wenn Stefan über Beitragsbemessungsgrenze und mehr als seine Frau verdient.


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