Re: versicherung für kind (Krankenkassenrecht)

Nimms leicht , Donnerstag, 20.12.2007, 16:05 (vor 6183 Tagen) @ stefan

Hallo Stefan,

die Bräuche zur Familienversicherung findest du im §10 SGB V .
Ziel war es, überspitzt, "den Privatversicherten Bill Gates daran zu hindern, seine Frau als Putzkraft einzustellen und so die ganze Bande mit Kindern billig der GKV aufzuhalsen".

Es gibt allerdings auch bestimmte Einkommensvorbehalte bei dem Auschluß, die Du ebenfalls im § 10 findest. Link s.u..

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__10.html


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