Re: Fristloser Wechsel GKV zu PKV ? (Krankenkassenrecht)

Torsten, Mittwoch, 09.01.2008, 13:53 (vor 6163 Tagen) @ Canadian Club

Tatsächlich, man kann halt nicht alles wissen. Kündigungsfristen sind nichteinzuhalten. Die Versicherungspflicht endet kraft Gesetzes ein Tag vor der neuen Versicherung, somit keine Kündigung erforderlich, sondern nur der Nachweis über PKV-Schutz.


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