Re: Fristloser Wechsel GKV zu PKV ? (Krankenkassenrecht)
Tatsächlich, man kann halt nicht alles wissen. Kündigungsfristen sind nichteinzuhalten. Die Versicherungspflicht endet kraft Gesetzes ein Tag vor der neuen Versicherung, somit keine Kündigung erforderlich, sondern nur der Nachweis über PKV-Schutz.