Re: Fristloser Wechsel GKV zu PKV ? (Krankenkassenrecht)

Torsten, Dienstag, 08.01.2008, 18:44 (vor 6164 Tagen) @ Canadian Club

Nein, es ist ja eine Pflichtversicherung. Ein anderweitiger Anspruch könnte ein Anspruch auf Familienversicherung sein oder Versicherungspflicht nach anderen Vorschriften, z.B. bei ALG I - Bezug, Beschäftigung, Studium etc.


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