Re: Fristloser Wechsel GKV zu PKV ? (Krankenkassenrecht)
Nein, es ist ja eine Pflichtversicherung. Ein anderweitiger Anspruch könnte ein Anspruch auf Familienversicherung sein oder Versicherungspflicht nach anderen Vorschriften, z.B. bei ALG I - Bezug, Beschäftigung, Studium etc.