Re: Grenze für Wechsel in PKV nach Teilzeit; Versicherung Kinder (Krankenkassenrecht)
Meine Frage ist nun, ob bei einem Wechsel zurück in die PKV die Beitragsbemessungsgrenze oder die höhere Versicherungspflichtgrenze gilt?
--> Es gilt die Pflichtgrenze
Könnte ich bei der Teilzeitstelle auch unsere Kinder in der GKV mitversichern?
--> Nein, wenn Ihr Mann mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdient.
Hinweis: Sie können sich bei Teilzeit von der GKV-Pflicht befreien lassen. Sie müssen zudem erst drei volle Kalenderjahre über der Pflichtgrenze verdienen, um wieder aus der GKV raus zu können.
Ob sich dann nach einem Wechsel in die GKV eine Anwartschaft für eine Rückkehr in vier und mehr Jahren lohnt, müssen Sie wissen.
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- Grenze für Wechsel in PKV nach Teilzeit; Versicherung Kinder -
Karin,
06.01.2008, 01:25
- Re: Grenze für Wechsel in PKV nach Teilzeit; Versicherung Kinder -
Thomas,
07.01.2008, 22:05
- Fristloser Wechsel GKV zu PKV ? -
Canadian Club,
08.01.2008, 11:01
- Re: Fristloser Wechsel GKV zu PKV ? -
Torsten,
08.01.2008, 18:44
- Re: Fristloser Wechsel GKV zu PKV ? -
Canadian Club,
08.01.2008, 22:18
- Re: Fristloser Wechsel GKV zu PKV ? - Torsten, 09.01.2008, 13:53
- Re: Fristloser Wechsel GKV zu PKV ? -
Canadian Club,
08.01.2008, 22:18
- Arbeitslos wechsel PKV nach GKV und bei erneuter Beschäftigung wohin?? - Koch Patricia, 08.02.2010, 10:56
- Re: Fristloser Wechsel GKV zu PKV ? -
Torsten,
08.01.2008, 18:44
- Fristloser Wechsel GKV zu PKV ? -
Canadian Club,
08.01.2008, 11:01
- Re: Grenze für Wechsel in PKV nach Teilzeit; Versicherung Kinder -
Thomas,
07.01.2008, 22:05