Re: Grenze für Wechsel in PKV nach Teilzeit; Versicherung Kinder (Krankenkassenrecht)

Thomas, Montag, 07.01.2008, 22:05 (vor 6165 Tagen) @ Karin

Meine Frage ist nun, ob bei einem Wechsel zurück in die PKV die Beitragsbemessungsgrenze oder die höhere Versicherungspflichtgrenze gilt?
--> Es gilt die Pflichtgrenze

Könnte ich bei der Teilzeitstelle auch unsere Kinder in der GKV mitversichern?
--> Nein, wenn Ihr Mann mehr als die Beitragsbemessungsgrenze verdient.

Hinweis: Sie können sich bei Teilzeit von der GKV-Pflicht befreien lassen. Sie müssen zudem erst drei volle Kalenderjahre über der Pflichtgrenze verdienen, um wieder aus der GKV raus zu können.
Ob sich dann nach einem Wechsel in die GKV eine Anwartschaft für eine Rückkehr in vier und mehr Jahren lohnt, müssen Sie wissen.


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