Fristloser Wechsel GKV zu PKV ? (Krankenkassenrecht)

Canadian Club, Dienstag, 08.01.2008, 11:01 (vor 6164 Tagen) @ Thomas

Habe Frage zum Wechsel aus dieser neuen Pflichtversicherung bei der alten Kasse:

(13) Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem

1.ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird oder

Heißt das, daß der Wechsel zur PKV ohne Frist möglich ist?


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum