Fristloser Wechsel GKV zu PKV ? (Krankenkassenrecht)
Habe Frage zum Wechsel aus dieser neuen Pflichtversicherung bei der alten Kasse:
(13) Die Mitgliedschaft der in § 5 Abs. 1 Nr. 13 genannten Personen endet mit Ablauf des Vortages, an dem
1.ein anderweitiger Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall begründet wird oder
Heißt das, daß der Wechsel zur PKV ohne Frist möglich ist?