Re: Fristloser Wechsel GKV zu PKV ? (Krankenkassenrecht)

Canadian Club, Dienstag, 08.01.2008, 22:18 (vor 6164 Tagen) @ Torsten

Oder eine PKV, Torsten. Weil es ja keine Pflicht zur GKV ist, sondern nur eine Pflicht zurückzukehren, falls man nicht krankenversichert ist. Auch kann die alte GKV wierder verlassen werden, sobald eine andere Krankenversicherung in Kraft tritt. Die Frage ist nur, ob Kündigungsfristen gelten.


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