Re: Krankenkassenbeitrag 23-25jährige ohne Job (Krankenkassenrecht)

ram, Freitag, 09.10.2009, 16:03 (vor 5528 Tagen) @ Heike

Wer kein Anspruch auf HartzIV hat ist nicht nur nicht krankenversichert,er hat auch keinen Anspruch auf Förderung,somit auch keine Fortbildungsmöglichkeiten über das Arbeitsamt. Jugendliche zwischen 23 und 25 hängen in einem rechtsleeren Raum des BGB,SGB und Grundgesetz,wenn sie arbeitslos sind..


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