Re: Krankenkassenbeitrag 23-25jährige ohne Job (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Samstag, 10.10.2009, 11:28 (vor 5527 Tagen) @ Christiane

Hallo,
na ja, ganz so einfach ist das mit der Beschäftigung bei einem nahen Angehörigen auch wieder nicht wie es hier geschrieben wurde abert grtundsätzlich möglich ist das schon..
Egal wie, aber grundsätzlich gilt bei einem Gehalt/Lohn über 400,00 € regelmäßig und einem unbefristeteem Beschäftigungsverhältnis tritt
Krankenversicherungspflicht ein.
Wenn wir dann ma tatsächlich von einem Bruttogehalt von
401,00 €
ausgehen dann kann dies sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer von finanziellem Vorteil sein wobei es bei diesem Einkommen mehr den Arbeitnehmer trifft mit dem Vorteil als den Arbeitgeber (Gleitzone).
Gruß
Czauderna


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