Re: Krankenkassenbeitrag 23-25jährige ohne Job (Krankenkassenrecht)

Ramona @, Montag, 14.07.2008, 19:01 (vor 5976 Tagen) @ Christiane

Deine Rechnung wird von der Arge so nicht akzeptiert.
Den Eltern steht nur der Regelsatz+ Freibetrag für Berufstätigkeit zu.Kredite-Schulden interessiert die Arge nicht.Miete+Heizkosten werden nur auf Hartz4Niveau anerkannt.
Deine Eltern sind schon nach BGB unterhaltspflichtig und auch für Deine Krankenversicherung zuständig (steht so im BGB).weil Du noch keine Berufsausbildung abgeschlossen hast.Melde Dich Ausbildungssuchend,damit Deine Eltern wenigstens kindergeldberechtigt bleiben,damit kann dann auch der Versicherungsbeitrag gezahlt werden.
Bescheidener sind Eltern von Jugendlichen unter 25 mit abgeschlossener Ausbildung dran. Sie haben grundsätzlich keinen Kindergeldanspruch und werden ohne Rechtsgrundlage nach BGB zur Unterhaltszahlung + Krankenkassenbeitrag bis zur eigenen Bedürftigkeit verdonnert. (Selbsterhalt gibt es bei Hartz4 nicht)
Noch bescheidener sind Alleinerziehende dran,sie tragen diese Belastung allein,weil für den anderen Elternteil das BGB gilt und ein Unterhaltsrückgriff ausgeschlossen ist.
Dies nur als kleiner Denkanstoß,dass es auch noch krasser geht.
Ramona


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