Re: Krankenkassenbeitrag 23-25jährige ohne Job (Krankenkassenrecht)

Ramona @, Montag, 14.07.2008, 20:14 (vor 5979 Tagen) @ Heike

Hallo Heike,
Deine Sorgen sind nachvollziehbar,denn auch Eltern haben irgentwann das Recht auf eigenes Leben.
Ab 25 Jahre wäre Deine Tochter eine eigenständige Bedarfsgemeinschaft und hätte einen Eigenanspruch auf Hartz4 und wäre somit krankenversichert. Ich wünsche Deiner Tochter alles,nur nicht Hartz4 abhängig zu werden,denn damit verliert sie ihre Menschenwürde.Ich hab Hartz4 im Schnelldurchlauf erlebt,trotz voller Berufstätigkeit (Sohn 24 Jahre nach Ausbildungsende arbeitslos-ohne Krankenversicherungsschutz)
Arbeitssuchende Jugendliche zwischen 23-25 Jahre ohne Einkommen befinden sich in einem rechtsleeren Raum.
Deine Tochter muß sich unbedingt Ausbildungs-oder Studiumsplatzsuchend beim Arbeitsamt (nicht Arge!!)melden,damit wenigstens Kinderfreibetrag oder Kindergeld weiter läuft,damit ab zur Krankenkasse,vieleicht ist auf Grund der Kindergeldzahlung eine Familienversicherung doch noch möglich.
MfG Ramona


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