Re: Krankenkassenbeitrag 23-25jährige ohne Job (Krankenkassenrecht)

sven, Montag, 16.06.2008, 15:37 (vor 6004 Tagen) @ Christiane

bei hartz IV geht es nicht um "eigenbedarf" sondern um bedarf zum lebensunterhalt und das sind für ein ehepaar mit einem kind im haushalt so knapp 1000 eur + miete +heizkosten usw. fakt aber ist nur weil man monatl. 1500 eur für ein haus abzahlt wird man noch nicht bedürftig, denn der gemeine steuerzahler will nicht den altersruhesitz anderer finanzieren. es wird nur ein angemessener betrag für sonst zu zahlender miete angerechnet.

dazu kann man sich auch beim arbeitsamt beraten lassen


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