Re: Kassenwahlrecht / 18 Monate Bindung (Krankenkassenrecht)

Ralle, Dienstag, 22.07.2008, 12:57 (vor 5968 Tagen) @ Jon Dohnson

Jon Donhson,

heute ist genau das eingetreten, was ich befürchtet habe; die TK hat mir geantwortet, dass mit Eintritt in ein Angestelltenverhältnis zum 1.9.2008 automatisch eine neue Bindungsfrist von 18 Monaten ausgelöst wird. Zur Erinnerung war ich am 16.4.2007 einen Tag bei der TK pflichtversichert und anschließend bis zum 31.8.2008 privat versichert.

Eigentlich war ich davon ausgegangen, dass die Bindefrist vom 16.4.2007 bis 16.10.2008 (18 Monate läuft) und ich dann zum 1.12.2008 kündigen/wechseln könne.

Mein Hinweis auf ein aktuelles Urteil vom BSG wurde mit dem Hinweis entgegnet, dieses Urteil träfe auf diesen Fall nicht zu.

Anschließend wendete ich ein, dass ich dieser Logik zufolge ja gleich zum 1.9.2008 eine Krankenkasse wählen könnte, wenn es keine laufende Bindefrist gäbe, aber die TK vertritt die Auffassung, dass eben die alte Bindefrist gilt und bei WIedereintritt eine neue 18 monatige Bindefrist ausgelöst wird.

Hast Du oder jemand anders da einen Rat oder eine Quelle, wie man vorgeht? Die TK hat mir auch gleich einen Mitgliedschaftsantrag zugeschickt und als ich anmerkte, dass mich dort der AG einfach wieder anmelden könne entgegnete man mir, dass es so schneller mit den Versicherungskarten usw. ginge. Habe Angst da in eine Falle zu tappen.

Danke für die Hilfe.

Ralle


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