Re: Kassenwahlrecht / 18 Monate Bindung (Krankenkassenrecht)

Ralle, Montag, 30.06.2008, 13:09 (vor 5990 Tagen) @ Jon Dohnson

Jon,

vielen Dank für die Antwort. Das geht ja noch...ich hatte schon befürchtet, man müsse die 18 Monate bei der alten GKV absitzen.

Erlaube mir noch eine Zusatzfrage, da ich Laie bin:

muß ich ggü. der TK zum 1.9.2008 bzgl. der Wiederversicherung irgendeine spezielle Erklärung abgeben? Ich habe nämlich die Befürchtung, dass meine Anmeldung zum 1.9.2008 erneut eine 18-Monats-Bindungsfrist auslöst...
Also muß ich keinen Aufnahmeantrag ausfüllen, sondern um Weiterversicherung oder Wiederaufnahme des Pflichtversicherungsverhältnisses bitten?!

Danke im voraus

Ralf


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