Re: Kassenwahlrecht / 18 Monate Bindung (Krankenkassenrecht)

Jon Dohnson, Samstag, 05.07.2008, 00:31 (vor 5986 Tagen) @ Gast-

Die 18-Monats-Frist beginnt mit Deiner ersten, eigenen Versicherung bei einer Kasse - in Deinem Falle dann mit der ersten freiwilligen Versicherung.

Die Familienversicherung vorher ist belanglos.

Achte auf Beitragserhöhungen - wegen des Sonderkündigungsrechts !


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