Re: Kassenwahlrecht / 18 Monate Bindung (Krankenkassenrecht)
Die 18-Monats-Frist beginnt mit Deiner ersten, eigenen Versicherung bei einer Kasse - in Deinem Falle dann mit der ersten freiwilligen Versicherung.
Die Familienversicherung vorher ist belanglos.
Achte auf Beitragserhöhungen - wegen des Sonderkündigungsrechts !