Re: Kassenwahlrecht / 18 Monate Bindung (Krankenkassenrecht)
Darf ich da eine Frage gleich anschließen?
Ich war zunächst familienversichert, dann freiwillig gesetzlich für ein paar Monate und bin jetzt seit ca. 7 Monaten als ganz normaler Arbeitnehmer versichert. Das war alles bei der gleichen GKV.
Ab wann kann ich da wechseln? Fängt die Frist der 18 Monate mit dem letzten Beschäftigungsverhältnis (dann hätte ich ja noch 11 Monate...) an oder zählt dazu einfach die Zeit, ab wann man in derselben KK ist?
Danke schonmal für die Hinweise,
ein Gast
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- Kassenwahlrecht / 18 Monate Bindung -
Ralle,
28.06.2008, 20:53
- Re: Kassenwahlrecht / 18 Monate Bindung -
Jon Dohnson,
29.06.2008, 02:08
- Re: Kassenwahlrecht / 18 Monate Bindung -
Ralle,
30.06.2008, 13:09
- Re: Kassenwahlrecht / 18 Monate Bindung - Jon Dohnson, 05.07.2008, 00:29
- Re: Kassenwahlrecht / 18 Monate Bindung -
Gast-,
01.07.2008, 14:37
- Re: Kassenwahlrecht / 18 Monate Bindung - Jon Dohnson, 05.07.2008, 00:31
- Re: Kassenwahlrecht / 18 Monate Bindung - Ralle, 22.07.2008, 12:57
- Re: Kassenwahlrecht / 18 Monate Bindung -
Ralle,
30.06.2008, 13:09
- Re: Kassenwahlrecht / 18 Monate Bindung -
Jon Dohnson,
29.06.2008, 02:08