Re: Kassenwahlrecht / 18 Monate Bindung (Krankenkassenrecht)

Jon Dohnson, Samstag, 05.07.2008, 00:29 (vor 5986 Tagen) @ Ralle

Du brauchst keinen Aufnahmeantrag ausfüllen. Du teilst der TK einfach mit, dass Du ab 1. September wieder pflichtig bist, nennst den Arbeitgeber und bittest um die MItgliedsbescheinigung für den Arbeitgeber.

Besondere Erklärungen oder Statements sind nicht erforderlich - Du kündigst einfach im September zum 30.11. .

Achte drauf, dass Du eine Kündigungsbestätigung gem. § 175 SGB V bekommst !! Einige Kassen verschicken bei Kündigung diverse merkwürdige Briefe (jedoch keine Kündigungsbestätigung), die keine Rechtswirkung haben.

Du hast einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kündigungsbestätigung binnen max. 14 Tagen nach Eingang der Kündigung !


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