Re: krankenversicherung bei eheähnlicher gemeinschaft (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Donnerstag, 08.01.2009, 13:52 (vor 5798 Tagen) @ sabrina

Hallo,
das Kind kann er schon - Sie leider nicht - Sie werden sich
mit Rechtskraft des Scheidungsurteils (Ende der Familienversicherung) selbst, freiwillig versichern muessen
bzw. Pflicht zur Krankenversicherung nach der Gesundheitsrefomr , gültig ab dem 01.04.2007
Ja, und da wird das Kind dann bei Ihnen mitversichert.
Es sei denn - Sie heiraten (ich weiss, eher theoretisch).
Gruß
Czauderna


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