Re: krankenversicherung bei eheähnlicher gemeinschaft (Krankenkassenrecht)

Julijana @, Dienstag, 14.10.2008, 09:19 (vor 5884 Tagen) @ Sora

Ja, genau diese Frage stellt sich für mich und ich habe bisher auch unterschiedliche Antworten erfahren müssen. Die Einen sagen, dass eine eheähnliche Gemeinschaft genügt (unter den genannten finanziellen Bedingungen), damit die gesetzl. Krankenkasse verlangen kann, dass die Kinder privat krankenversichert werden, wiederum habe ich andere Antworten erhalten, dass dies nur bei einer eingetragenen Lebensgemeinschaft oder einer Ehe der Fall ist. Tja....jetzt weiss ich ehrlich gesagt immer noch nicht weiter ? Das muss doch irgendwo genau definiert sein, oder ? Gruß, Julijana


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