Re: krankenversicherung bei eheähnlicher gemeinschaft (Krankenkassenrecht)

Sora, (vor 6230 Tagen) @ Ulla

Der reine "Blick" ins Gesetz reicht nicht... ein bisschen Hintergrundwissen sollte man auch haben.

Mit Lebenspartner sind die gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebensgemeinschaften gemeint. Dies trifft aber offensichtlich im fraglichen Fall nicht zu.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion