Re: krankenversicherung bei eheähnlicher gemeinschaft (Krankenkassenrecht)

Sora, Dienstag, 14.10.2008, 08:58 (vor 5884 Tagen) @ Ulla

Der reine "Blick" ins Gesetz reicht nicht... ein bisschen Hintergrundwissen sollte man auch haben.

Mit Lebenspartner sind die gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebensgemeinschaften gemeint. Dies trifft aber offensichtlich im fraglichen Fall nicht zu.


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