Re: krankenversicherung bei eheähnlicher gemeinschaft (Krankenkassenrecht)

Ulla, Dienstag, 14.10.2008, 07:32 (vor 5884 Tagen) @ Daniel

Also ein Blick ins Gesetz erhöht die Rechtssicherheit:

SGB V § 10:

(3) Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern v e r w a n d t e Ehegatte o d e r L e b e n s pa r t n e r des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat 1/12 der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.

Es ist also nicht egal.


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