krankenversicherung bei eheähnlicher gemeinschaft (Krankenkassenrecht)

Julijana @, Montag, 13.10.2008, 13:42 (vor 5885 Tagen)

Hallo, ich bin berufstätig und lebe mit meinem Lebensgefährten ( nicht verheiratet ) und unseren beiden gemeinsamen Kindern in einem Haushalt. Unser jüngster (2 Jahre) ist in den letzten Monaten ziemlich oft krank gewesen, so dass ich für ihn mehrere Krankschreibungen bekommen habe. Da ich von meinem Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall meiner Kinder erhalte, habe ich die Krankschreibungen bei meiner gesetzl. Krankenkasse eingereicht, die Kinder sind bei mir mitversichert. Diese Anträge auf Kinderpflegekrankengeld nahm meine Krankenkasse nun zum Anlass, nach dem Vater der Kinder zu fragen. Das heißt: verheiratet oder eheähnliche Gemeinschaft ? Wo versichert ? Wer hat das Sorgerecht ? Bin ich alleinerziehend ? Usw. Jetzt ist mein Lebensgefährte privat krankenversichert und liegt auch über der Beitragsbemessungsgrenze. Müssen wir die Kinder nun privat versichern lassen, trotzdem wir nicht verheiratet sind ? Viele Grüße, Julijana


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