Re: Bürgerpflichtversicherung (Krankenkassenrecht)
So betrachtet könnte man dem Themenstarter "Jeylee"
ja auch ein fiktives Einkommen (ein Einkommen, was
er erreichen "könnte") unterjubeln und ihm danach den
Beitrag bescheiden.
Genau das tun die Kassen (Unterstellung eines fiktives Einkommens von rund 850 EUR monatlich), selbst wenn gar keine Einkünfte vorhanden waren.
Wer keine staatlichen Leistungen in Anspruch nimmt, obwohl er bedürftig ist, wird mit hohen Nachzahlungen zusätzlich bestraft - während ein ALG2-Bezieher den kompletten Lebensunterhalt finanziert bekommt, also nicht nur die Krankenversicherung. Ob das gerecht ist, sei dahingestellt.
@Jeylee: Einen Ansatzpunkt für einen möglichen Erlaß der Beitragsschulden siehe den folgenden Link - einen Antrag nach § 186(11) SGB V zu stellen sollte man zumindest versuchen. Denkbarer und hier anscheinend auch zutreffender Grund: Schwere Depressionen und soziale Phobie, am besten ärztlich attestiert (es sei denn, es ist ein Wechsel in eine PKV geplant - da macht es sich bei der Gesundheitsprüfung nicht gut)
http://www.krankenkassentarife.de/baseportal/foren/forumb&forenid=2&Pos=1441.1
gesamter Thread:
- Bürgerpflichtversicherung -
Jeylee,
13.02.2009, 13:55
- Re: Bürgerpflichtversicherung - ichweissbescheid, 13.02.2009, 16:41
- Re: Bürgerpflichtversicherung -
Czauderna,
14.02.2009, 12:37
- Re: Bürgerpflichtversicherung -
Wolfgang,
14.02.2009, 15:12
- Re: Bürgerpflichtversicherung -
Czauderna,
14.02.2009, 15:24
- Re: Bürgerpflichtversicherung -
Wolfgang,
16.02.2009, 10:00
- Re: Bürgerpflichtversicherung - Bodi, 16.02.2009, 17:37
- Re: Bürgerpflichtversicherung -
Wolfgang,
16.02.2009, 10:00
- Re: Bürgerpflichtversicherung -
Czauderna,
14.02.2009, 15:24
- Re: Bürgerpflichtversicherung -
Wolfgang,
14.02.2009, 15:12