Re: Bürgerpflichtversicherung (Krankenkassenrecht)

Wolfgang, Samstag, 14.02.2009, 15:12 (vor 5760 Tagen) @ Czauderna

"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" ist eine alte Volksweisheit.
Ob sie hier anwendbar ist, muss angezweifelt werden,
da es hier am notwendigen Vorsatz nach §§ 15 StGB ff fehlt.
(Auch § 49 Abs. 1 StGB hilft hier noch weiter.)
Es wurde ja hier im Forum auch schon öfter beschrieben,
dass die Verkündung der neuen Gesetze zur Gesundheitsreform
etwas verschleiert wurde, so dass den Betroffenen gar
nicht richtig klar werden konnte, was da auf sie zu kam.

Mit Hoffnung machenden Grüßen,
Wolfgang


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