Bürgerpflichtversicherung (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich bin 28 und lebe bei meinen Eltern, ich war vom April 2007 bis Januar 2009 nicht verischert und habe auch in der Zeit nicht gearbeitet also keinerlei Geld bezogen auch nicht vom Arbeitsamt. (Dies aus persönlichen Gründen, Depressionen ect) Jetzt wo ich endlich wieder ein Bein vor die Türe setzen will und von Neu beginnen will, erfahre ich von der Bürgerpflichtversicherung. Ich bin auf der Suche nach Arbeit und habe mich bis dahin beider ARGE gemeldet. Die brauchten eine Meldeschein von meiner letzten Versicherung, daraufhin war ich bei der AOK die mir dann mittteilten das ich erstmal Rückwirkend 20 Monate den Beitrag zahlen muss. Das sind ca. 2860 Euro. Was ich nicht verstehe ist wie kann mann von einer Person der keine Leistungen bezogen hat soviehl Geld verlangen. Das ist ein sehr hocher Betrag für mich. Muss ich das wirklich bezahelne zumahl ich bis dato nichts von einer Bürgerpflichtversicherung gewusst habe.
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- Bürgerpflichtversicherung -
Jeylee,
13.02.2009, 13:55
- Re: Bürgerpflichtversicherung - ichweissbescheid, 13.02.2009, 16:41
- Re: Bürgerpflichtversicherung -
Czauderna,
14.02.2009, 12:37
- Re: Bürgerpflichtversicherung -
Wolfgang,
14.02.2009, 15:12
- Re: Bürgerpflichtversicherung -
Czauderna,
14.02.2009, 15:24
- Re: Bürgerpflichtversicherung -
Wolfgang,
16.02.2009, 10:00
- Re: Bürgerpflichtversicherung - Bodi, 16.02.2009, 17:37
- Re: Bürgerpflichtversicherung -
Wolfgang,
16.02.2009, 10:00
- Re: Bürgerpflichtversicherung -
Czauderna,
14.02.2009, 15:24
- Re: Bürgerpflichtversicherung -
Wolfgang,
14.02.2009, 15:12