Re: Bürgerpflichtversicherung (Krankenkassenrecht)

Wolfgang, Montag, 16.02.2009, 10:00 (vor 5759 Tagen) @ Czauderna

Hallo Günter,
man kann ja auch nicht von dir (ich nutze mal frech diese,
in Foren übliche, Anrede) erwarten, dass Du hier Hinweise
zum Rechtsbruch/zur Rechtsumgehung gibst, da Du ja
nicht anonym hier tätig bist und für die "andere Seite"
arbeitest.
Andererseits gibt es sicher noch nicht so viele Klage-
verfahren und vermutlich tun sich auch die Gerichte und
Rechtsanwälte noch schwer, mit der Auslegung der
Sozialgesetzbücher. Es ist ja bisher nur ein vergleichs-
weise geringer Teil der Nichtversicherten in die GKV oder
PKV zurückgekehrt.
Ich selber erfuhr die wenig verhandlungsbereite AOK
Rheinland/Hamburg, die rigoros und zielstrebig ihre
Forderungen durchsetzte, unter Zuhilfenahme aller
Rechtsmittel, wie Eidesstattliche Versicherung und
Kontenpfändung (ohne Freistellung eines Existenzmini-
mums, weil es das ja für Selbstständige nicht in der
bekannten Form gibt).
Davor war ich fast 20 Jahre Selbstzahler und bin damit
keineswegs den "ehrlichen Beitragszahlern" zur Last
gefallen. Im Gegenteil dazu habe ich sogar die notlei-
denden Ärzte, Krankenhäuser und Apotheken noch
kräftigst unterstützt, da ich ja viel mehr gezahlt habe,
als diese von den Kassen bekommen hätten.
Trotzdem bin ich, mit Ehefrau und 4 Kindern, damit noch
viel günstiger weggekommen, als wenn ich regelmäßige
Monatsbeiträge und Zuzahlungen gezahlt hätte, da ja
der Löwenanteil der (GKV-)Beiträge wohl in deren
Organisation hängen bleibt. (Irgendwo las ich neulich,
dass auf 90.000 Ärzte 60.000 GKV-Mitarbeiter kommen,
oder war es sogar noch umgekehrt?)

Als ich mich dann Ende April 2007 nur mal vorerst
bei meiner früheren Krankenkasse erkundigen wollte,
was denn da beitragsmäßig auf mich zukommt und ob
ich, als zur Zeit geringverdienender Selbstständiger
tatsächlich weit über 40% Krankenkassenbeitrag,
bezogen auf meine derzeitige Ertragslage, aufbringen
muss, hing ich schon am "Fliegenfänger".
Das Einkommen/der Ertrag Selbstständiger wird ja
nicht aus realen Zahlen berechnet, sondern man legt
ein fiktives Mindesteinkommen zugrunde, was jedoch
die Mehrzahl der Selbstständigen kaum erreicht.
So betrachtet könnte man dem Themenstarter "Jeylee"
ja auch ein fiktives Einkommen (ein Einkommen, was
er erreichen "könnte") unterjubeln und ihm danach den
Beitrag bescheiden. ;-)

Ob ich nun jemals meine Rückstände der AOK abge-
zahlt bekomme und dann auch wieder Anspruch auf
"vollständige" Leistungen habe, steht in den Sternen.
Es gibt leider keine andere Wahl.
Wenn es dann aber dem Allgemeinwohl/der Solidarität der
Versicherten dient, wars ja nicht vergebens.

Freundliche Grüße
Wolfgang


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