Re: Bürgerpflichtversicherung (Krankenkassenrecht)
Halllo,
und wieder stellt sich hier die Frage - wie kann man von jemanden Geld für eine Krankenversicherung verlangen der kein Geld hat bzw kein Einkommen.
So jemand muss doch umsonst/kostenlos versichert werden und was noch viel wichtiger ist, der muss auch umsonst behandelt werden.
Hinzu kommt noch, der Betreffende hat von der Versicherungspflicht nichts gewusst - ist es da rechtsmäßig trotzdem Geld zu verlangen ??.
Mein lieber Jeylee - Sie sind kein Einzelfall in diesen Zeiten -
Da es grundsätzlich nicht Aufgabe des Staates und damit die der Steuerzahler, dass in solchen Fällen die Gesellschaft einfach so
das Risiko der Krankenversicherung für diese Personen übernimmt,
ist es nicht mehr als recht dass sie zur Beitragszahlung herangezogen werden. Wenn Sie dem Staat nachweisen können,
dass Sie hilfebeddürftig im Sinne des Gesetztes sind, wird er Ihnen die Ihnen zustehenden Leistungen gewähren und damit dann auch Ihre Krankenversicherung absichern - ansonsten bleibt das bei Ihnen hängen.
"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" - selten traf dieser Spruch so zu wie momentan im Bereich der Krankenversicherung.
Gruß
Czauderna
gesamter Thread:
- Bürgerpflichtversicherung -
Jeylee,
13.02.2009, 13:55
- Re: Bürgerpflichtversicherung - ichweissbescheid, 13.02.2009, 16:41
- Re: Bürgerpflichtversicherung -
Czauderna,
14.02.2009, 12:37
- Re: Bürgerpflichtversicherung -
Wolfgang,
14.02.2009, 15:12
- Re: Bürgerpflichtversicherung -
Czauderna,
14.02.2009, 15:24
- Re: Bürgerpflichtversicherung -
Wolfgang,
16.02.2009, 10:00
- Re: Bürgerpflichtversicherung - Bodi, 16.02.2009, 17:37
- Re: Bürgerpflichtversicherung -
Wolfgang,
16.02.2009, 10:00
- Re: Bürgerpflichtversicherung -
Czauderna,
14.02.2009, 15:24
- Re: Bürgerpflichtversicherung -
Wolfgang,
14.02.2009, 15:12