Re: Beitragsnachforderung (Krankenkassenrecht)

Shoppingqueen, Donnerstag, 09.04.2009, 19:58 (vor 5706 Tagen) @ Erstaunt

Hallo,

ich würde mal sagen, dass der Fehler in erster Linie bei der Zahlstelle liegt. Ausbaden müssen Sie bzw. Ihre Schwägerin es. Gucken Sie mal hier: http://www.tk-online.de/centaurus/servlet/contentblob/15556/Datei/17715

aber ... in der Presse wurde in den letzten Jahren reichlich diskutiert, dass der volle Beitrag auf Versorgungsbezüge zu großem Unmut geführt hat. Haben Sie nicht nachgeguckt, ob bei Ihnen Brutto für Netto ausgezahlt wird?

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Die Einnahmen sind beitragspflichtig. Glück können Sie halt für das Jahr 2004 mit der Verjährung haben.

Ich erinnere mich noch an das Ender der 80iger Jahre. Wo durch das RAG alle die auffielen, die ihre Betriebsrenten (zum Teil absichtlich) nicht angegeben hatten. Die mussten auch alle nachzahlen.

Machen Sie einen Ratenzahlungsvertrag, und freuen Sie sich, dass Sie überhaupt eineBetriebsrente bekommen. Ich kenne genug Renter, denen das nicht vergönnt ist.

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