Re: Beitragsnachforderung (Krankenkassenrecht)

Erstaunt, Mittwoch, 08.04.2009, 12:01 (vor 5707 Tagen) @ Bernhard Hecker

Wenn ich im Supermarkt eine Kasse zufällig unbesetzt vorfinde, warte ich mit der Ware, um zu bezahlen.

Es mag Naturen geben, die ungerührt ohne zu zahlen nach draußen stürmen.

Als geschäftsfähigen Erwachsenen wäre es mir nur peinlich, dann auf dem Parkplatz ohne Kaufquittung angesprochen zu werden.

Und schon gar nicht käme ich auf den Gedanken, den Hausdetektiv lauthals anzublöcken, dass die Sache ja wohl verjährt sei.

Ein Dreijähriger , ohne jede Geschäftsfähigkeit, mag ja mit ahnungslos mit dem geliebten Schokoei durchschlüpfen.
Dem Erwachsen aber sei gesagt, dass es nicht nur auf einer Vertragsseite Schlampigkeit gibt.

Übrigens werden die Datenabgleiche neuerdings auch von der Fiskalseite durchgeführt....


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