Re: Beitragsnachforderung (Krankenkassenrecht)

Bernhard Hecker @, Donnerstag, 09.04.2009, 00:12 (vor 5710 Tagen) @ Erstaunt

Zugegeben, es ist naiv, einfach anzunehmen, dass Fachleute mit Hilfe ihrer Computerprogramme korrekt arbeiten.

Wenn die Kassiererin also an der Kasse sitzt und Ihnen bedeutet, das Geld sei bereits per Lastschrift eingezogen, bestehen Sie darauf, das selbst noch einmal zu überprüfen?
Und wenn sie ihnen über 4 Jahre später mitteilt, sie wolle das Geld doch noch?

Das Problem ist aber einfach: meine Schwägerin lebt von einer Minirente, hat keine Reserven und sucht jetzt nach Argumenten, um bei der KKH ein möglichst kulantes Zahlungsverfahren zu erreichen. Dass die Kontoauszüge der KKH korrekt sind, zweifelt sie nicht an. Wenn ich meinen ersten Satz nochmal lese: wieso eigentlich nicht?

Bernd


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