Beitragsnachforderung (Krankenkassenrecht)

Bernhard Hecker @, Dienstag, 07.04.2009, 22:17 (vor 5708 Tagen)

Meine Schwägerin erhielt von der KKH einen freundlichen Brief:

im Rahmen eines Datenabgleichs mit der ... (Firma, die die Witwenrente zahlt) wurde festgestellt, dass Ihnen Ihre Versorgungsbezüge seit dem Rentenbeginn am 01.05.2004 bis 31.07.2008 ohne Abzug der fälligen Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung ausgezahlt wurden, nach unseren Unterlagen jedoch von einer Beitragsabführung ausgegangen wurde.

Da für Versorgungsbezüge grundsätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zu zahlen sind, stehen die in den beigefügten Kontoauszügen ausgewiesenen Beträge noch aus.

Uns ist bewusst, dass die Nachforderung der Beiträge eine Härte für Sie darstellt. Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, die offenen Beträge in Raten zu zahlen. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir eine entsprechende Zahlungsvereinbarung treffen können.

Meine Fragen:

Gibt es für schlampige Kassen überhaupt keine Verjährungsfrist? Verlangt wird eine Zahlung von immerhin 2.668,80 €. Die jährlichen Kontoauszüge sind alle auf den 05.12.2008 datiert. Beginnend mit dem August 2008 wurde der Irrtum offenbar entdeckt; von da ab wurden die Beiträge wieder abgezogen; zunächst ohne Kommentar.

Wie soll meine Schwägerin sich verhalten? Widerspruch? Musste sie bezweifeln, dass alle Abzüge ordnungsgemäß gemacht wurden? Kann sie Erlass der ganzen Schuld oder zumindest eine erhebliche Reduzierung fordern? Sollte sie sich auch bei dem Unternehmen beschweren, das ihr kommentarlos den Nettobetrag überweist?

Vielen Dank für jeden guten Tipp!
Bernd


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