Re: Familienversicherung bei Einkommen nahe JAE (Krankenkassenrecht)

GKV, Mittwoch, 10.06.2009, 22:10 (vor 5647 Tagen) @ roterboeserkater

das ist so natürlich korrekt - ab du hast Recht: ich hatte mich verhauen mit JAE und Gesamteinkommen: die JAE-Grenze gilt, berechnet wird allerdings das Gesamteinkommen und dazu gibt es das erwähnte Rundschreiben, das übrigens von den Spitzenverbänden kommt und daher auch für euch maßgeblich ist. Und es ist tatsächlich so, dass ein aktueller EST-Bescheid ausreichend ist (oder ein sonstiger Enkommensnachweis) - wird auch so von den RSA-Prüfern akzeptiert.
Davon abgesehen sind die Arbeitsanleitung (kann es sein, dass du bei der DAK bist?) eh nicht rechtsverbindlich, sie gelten wahrscheinlich nur für die interne Revision.
Gruß GKVler


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