Re: Familienversicherung bei Einkommen nahe JAE (Krankenkassenrecht)

roterboeserkater, Mittwoch, 10.06.2009, 21:23 (vor 5647 Tagen) @ GKVler

so, nochmal zu den "Bezüge die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden".

bei der JAE Berechung, zur Beurteilung der Versicherungsfreiheit von grds. versicherungspflichtige AN, bleiben sie unberücksichtigt, steht im Gesetz

bei dem Famiausschluß steht im Gesetz dazu nix, jedoch erinnere ich mich dunkel an eine Arbeitsanleitung, die genau das besagte. Rechtsgrundlage war und ist mir unbekannt. Kann also auch falsch sein.

Und über die Höhe der "Bezüge die mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt werden" steht natürlich nur was auf der Bezügemitteilung und nicht im Steuerbescheid.


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