Re: Familienversicherung bei Einkommen nahe JAE (Krankenkassenrecht)

GKVler, Freitag, 15.05.2009, 18:56 (vor 5673 Tagen) @ Manuel

Hallo Manuel,

1. JAE heisst ausgeschrieben; regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt
d. h. es zählen alle Einkünfte dazu,
-die du regelmäßig erhälst (z. B. auch Weihnachts- und Urlaubsgeld, wenn du darauf einen Anspruch hast, aber keine Überstundenzuschläge oder Bonuszahlungen),
- die Entgelt aus deiner Beschäftigung sind (also z. B. keine Familienzuschläge)
2. Werbungskosten oder andere Kosten, die bei der Steuererklärung abgezogen werden können, spielen bei der Berechnung des JAE keine Rolle.
3. du musst alle wesentlichen Änderungen (z, B. der Einkommensverhältnisse) "unverzüglich" der Kasse mitteilen (steht i. d. R. auch so auf dem Fragebogen zur Familienversicherung drauf). Wenn du dies nicht tust, riskierst du, dass du ggf. auch rückwirkend Beiträge für deine Kinder nachzahlen musst
4. wenn du jetzt nochmals einen Fragebogen bekommen hast, trägst du am besten alle Daten (also auch dein Einkommen und den Beginn der Beschäftigung) dort ein

ich hoffe, dass ich dir helfen konnte...

Gruß GKVler


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