Re: Familienversicherung bei Einkommen nahe JAE (Krankenkassenrecht)
ja klar - denn wenn es Einkommen aus freiberuflicher/selbständiger Tätigkeit ist, ist es natürlich kein Arbeitsentgelt. Und zählt daher auch nicht zum JAE
Gruß GKVler
ja klar - denn wenn es Einkommen aus freiberuflicher/selbständiger Tätigkeit ist, ist es natürlich kein Arbeitsentgelt. Und zählt daher auch nicht zum JAE
Gruß GKVler
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