Re: Familienversicherung bei Einkommen nahe JAE (Krankenkassenrecht)

roterboeserkater, Dienstag, 09.06.2009, 22:12 (vor 5648 Tagen) @ Manuel

Au, da paßt was ja nun gar nicht.

Lesen wir erst mal im Gesetz:
§ 10 Abs. 3 SGB V sagt hier:
Kinder sind nicht versichert, wenn der mit den Kindern verwandte Ehegatte oder Lebenspartner des Mitglieds nicht Mitglied einer Krankenkasse ist und sein Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt und regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds ist; bei Renten wird der Zahlbetrag berücksichtigt.
Also: Gesamteinkommen! bis 1/12 der JAE -Grenze, das sind 48.600 €/12 = 4050 € im Monat. Beachte: das hat mit dem JAE nichts zu tun. Es geht ausschließlich um das Gesamteinkommen des PKV Versicherten. Der Begriff JAE im Gesetzestext legt nur die Höhe fest, hier eben in genauer Höhe der JAE. Ausnahmen (in der Höhe der Grenze) sind nicht zu berücksichtigen, da es sich um einen Beamten handelt.

Nach § 16 SGB IV: Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfaßt insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.
Somit grds. die Beamtenvergütung+ selbständige Nebentätigkeit+ u.U. Zinsen/ Mieteinnahmen u.ä..

Da man grds. für die Überprüfung (Fragebogen den Du hast) zunächst Deinen Steuerbescheid sehen will, und man vom zu versteuernden Einkommen ausgeht wird, werden die Werbungskosten natürlich berücksichtigt. Das Ganze wird durch 12 geteilt und dann schauen wir mal... Zu beachten hierbei ist noch, dass Zuschläge der Beamtenvergütung, die im Blick auf den Familienstand gezahlt werden noch abgezogen werden könnten. Ich schreibe "Könnten", da ich das bisher nur so in Arbeitsanleitungen gelesen habe, jedoch nie mit Bezug zu einer Rechtsgrundlage, Rundschreiben, was auch immer. Auch frage ich mich, wie das gehen soll, wenn ich nur den Steuerbescheid als Grundlage habe. Wer schickt schon einfach so 12 Bezügeabrechung mit?

So für die Zukunft: Auf dem "Überprüfungsbogen" unterschreibt Du ja jede Änderung mitzuteilen. Gut, dann gebe jetzt Deinen aktuellen Beamtenbezüge (auch zu erwartene Einmalzahlungen) mit Nachweis an und was als Nebeneinkommen zu erwarten ist. Weise auf die hohen Werbungskosten hin und warte ab und freue die über einen fluchenden Kassenmitarbeiter, der Deinen Fall bearbeiten darf.


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