Re: KV-pflichtig ohne Einkünfte? (Krankenkassenrecht)

Toto, Dienstag, 13.10.2009, 10:48 (vor 5519 Tagen) @ Czauderna

öhm
ich rechne mal... 1984 -2009 = 25 Jahre. Ende Gelände mit der Familienversicherung ......

Ansonsten wurde schon richtig gesagt: Eigene Mitgliedschaft und zwar rückwirkend ab 16.1. zum Tarif der freiwilligen sonstigen Versicherung. Zuständige Kasse anch § 174 SGB V = letzte Kasse.

Da geht nun mal kein Weg dran vorbei.

Toto


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