Re: KV-pflichtig ohne Einkünfte? (Krankenkassenrecht)
öhm
ich rechne mal... 1984 -2009 = 25 Jahre. Ende Gelände mit der Familienversicherung ......
Ansonsten wurde schon richtig gesagt: Eigene Mitgliedschaft und zwar rückwirkend ab 16.1. zum Tarif der freiwilligen sonstigen Versicherung. Zuständige Kasse anch § 174 SGB V = letzte Kasse.
Da geht nun mal kein Weg dran vorbei.
Toto