Re: KV-pflichtig ohne Einkünfte? (Krankenkassenrecht)

Czauderna, Donnerstag, 27.08.2009, 22:18 (vor 5566 Tagen) @ Kalle

Hallo,
ich fasse mal zusammen - Ihr Sohn ist wegen Erreichen der Altersgrenze (23.Jahre) aus der Familienversicherung ausgeschieden und Sie zahlen seitdem die Beiträge an die Kasse für ihn.
Es handelt sich aller Wahrscheinlichkeit nach um eine freiwillige Versicherung und nicht um eine Zwangsversicherung nach §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
Sie haben Ihre Krankenversicherung gekündigt und die Kasse gewechselt - Ihr Sohn aber nicht.
Sie können die Versicherung für Ihren Sohn ohnehin nicht kündigen,
das muss er schon selbst tun.
An seine Mitgliedschaft bei der Kasse ist er grundsätzlich 18 Monate gebunden.
Im Falle Ihres Sohnes gilt diese Bindung nicht wenn er wieder in die Familienversicherung bei Ihnen kann und das ist m it Beginn des Studiums, fruehstens mit Tag der Einschreibung möglich.
Es wird Ihnen hier wahrscheinlich nichts anderes übrig bleiben bis
zum Semesterbeginn zu warten, dann reicht Ihr Sohn bei seiner Kasse die Studienbescheinigung ein und die Mitgliedschaft endet
zum 31.08. (Fachhochschule) oder zum 30.09. (UNI) bei seiner Kasse.
Sie beantragen dann bei Ihrer Kasse die Familienversicherung.
Die Beiträge bis dahin werden Sie, vielmehr aber Ihr Sohn zahlen müssen.
Gruß
Czauderna


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