Re: KV-pflichtig ohne Einkünfte? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
sowie wie ich das sehe ist Ihr Sohn durch Vollendung des 25.LJ aus der Familienversicherung ausgeschieden.
Da er bis zur Aufnahme des Studiums stellenlos ist, muss Ihr Sohn sich freiwillig Weiterversichern.
Auch ohne Einkommen beträgen die Beiträge dafür ca. 130€ im Monat.
Solbald Ihr Sohn ein Studium aufnimmt, besteht die Möglichkeit sich über die Krankenversicherung der Studenten versichern zu lassen. Dafür muss Ihr Sohn der KK die Immatrikulationsbescheinigung vorlegen und ist ab da für ca. 65€ im Monat krankenversichert.
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- KV-pflichtig ohne Einkünfte? -
Kalle,
25.08.2009, 11:44
- Re: KV-pflichtig ohne Einkünfte? -
Gast,
25.08.2009, 17:21
- Re: KV-pflichtig ohne Einkünfte? - Tanja, 12.10.2009, 13:44
- Re: KV-pflichtig ohne Einkünfte? -
Czauderna,
27.08.2009, 22:18
- Re: KV-pflichtig ohne Einkünfte? - Toto, 13.10.2009, 10:48
- Re: KV-pflichtig ohne Einkünfte? -
Gast,
25.08.2009, 17:21