KV-pflichtig ohne Einkünfte? (Krankenkassenrecht)
mein Sohn, geb. 16.01.84, war bis zum 15.01.09 im Rahmen der Familienversicherung krankenversichert. Ich selbst habe meine Mitgliedschaft bei der bisherigen KV zum 30.09. gekündigt und zu einer anderen Kasse gewechselt.
Dort sagt man mir, mein Sohn sei bei der bisherigen Kasse
weiterhin versichert und könne dort nur versichert werden, wenn die bisherige Kasse ihm eine Kündigungsbestätigung
zukommen ließe. Ungeachtet wiederholter Aufforderungen auf Kündigungsschreiben meines Sohnes reagiert die bisherige KV nicht.
Für die Übergangszeit bis zum Studium möchte ich meinen
Sohn krankenversichern.
Kann ich nun bei meiner neuen KV versichern und ab wann?
Bin ich verpflichtet Beiträge nachzuzahlen?
Als Rentner sine auch meine Einkünfte beschränkt. KV-Beiträge für meinen Sohn habe ich daher einstweilen nicht mehr gezahlt. Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Kalle
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- KV-pflichtig ohne Einkünfte? -
Kalle,
25.08.2009, 11:44
- Re: KV-pflichtig ohne Einkünfte? -
Gast,
25.08.2009, 17:21
- Re: KV-pflichtig ohne Einkünfte? - Tanja, 12.10.2009, 13:44
- Re: KV-pflichtig ohne Einkünfte? -
Czauderna,
27.08.2009, 22:18
- Re: KV-pflichtig ohne Einkünfte? - Toto, 13.10.2009, 10:48
- Re: KV-pflichtig ohne Einkünfte? -
Gast,
25.08.2009, 17:21