Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Samstag, 17.10.2009, 08:52 (vor 5515 Tagen) @ Thorben

Welcher Sozialversicherungsfachangestellte kann für alle mal nachvollziehbar die Schuldsumme errechnen - scheint ein weites Feld zu sein, wo offensichtlich auch im Sozialrecht versierte Rechtsanwälte stolpern können siehe http://www.frag-einen-anwalt.de/Säumniszuschläge-107-__f45892.html


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