Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? (Krankenkassenrecht)
Sehr geehrter Herr Röhl,
Ihre 6324€ ergeben sich als Betrag allein für die Zinsen, wenn ein Betrag von 4216€ über 30 Monate mit 5% pro Monat ( ohne Zinseszins ) geschuldet würde.
Dies ist hier nicht der Fall.
Der geschuldete Gesamtbeitrag baut sich erst über die Zeit auf, jeder einzelne Beitrag hat seine eigene Laufzeit.
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- Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? -
M.Messing,
16.10.2009, 06:24
- Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? -
Thorben,
16.10.2009, 15:57
- Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? - Bodi, 16.10.2009, 19:39
- Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? -
Joachim Röhl,
16.10.2009, 21:50
- Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? -
Thorben,
17.10.2009, 02:23
- Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? - Joachim Röhl, 17.10.2009, 08:52
- Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? -
Thorben,
17.10.2009, 02:23
- Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? -
Thorben,
16.10.2009, 15:57