Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? (Krankenkassenrecht)

Joachim Röhl ⌂ @, Berlin 0172-3079777, Freitag, 16.10.2009, 21:50 (vor 5516 Tagen) @ Thorben

Vielleicht können die Kollegen der GKV bitte mal sehen, ob meine Berechnungen zur Strafzahlung korrekt sind: ab Versicherungspflicht 1.April 2007 bis 1.Oktober 2009 sind gesamt 31 Beitragsmonate offen, die sicher mit mindestens 136€ als freiwilligem Mitglied, weil "beschäftigungsloser" Hausmann zu einer Beitragsschuld von 4216€ führen.

Für den ersten Monat 4216€ mal 1% durch 100 = 42€
Für dreißig Restmonate 4216€ mal 5% durch 100 = 6324€
Gesamtforderung additiv 6366€

Anm. wenn er jetzt zur GKV geht, ist sein Fall erfaßt und wenn er Glück hat, wird gestundet oder niedergeschlagen oder eben auch nicht .. da ich immer nur von hohen und für die meisten Selbständigen nicht bezahlbaren Summen höre, gäbe es wie bei anderen nur die Notlösung vorerst bei der PKV anzuklopfen, denn die fordert nur ab 1.Februar 2009 insgesamt acht Monate nach und sobald der erste versicherungspflichtige Job kommt, gehts zurück in die GKV, falls man unter 55 ist. Und sollte der Zeitraum vor Februar doch noch geprüft werden, bleibt dann immer noch die Nachzahlung, die Summe wird sich aber nicht erhöhen und Herr M. kann schon mal ansparen. Das Thema hatten wir auch schon mal heftig emotionsgeladen mit Martin unter der Überschrift Versicherungspflicht ab 1.4.2007 im Forum 2 diskutiert


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