Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? (Krankenkassenrecht)
Wenn Sie zuletzt bei einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied waren, beginnt ihre Versicherung dort von Gesetzes wegen am 01.04.2007.
Die von Ihnen angesprochene Versicherungspflicht "seit Januar" ( 2009) betrifft die zuletzt privat Versicherten.
Die gesetzliche Versicherungsmitgliedschaft besteht nach § 5 Abs. 1 Satz 13 des SGB V kraft Gesetzes . Die "Anmeldung" bei der Krankenversicherung hat nur feststellenden Charakter.
Es können Säumniszuschläge in der Höhe von 5% pro Monat (!) für die bereits ausstehenden Beiträge anfallen.
Dies ist geregelt in § 24 Abs. 1a des SGB IV.
Daher lohnt es sich , die Grauzone zeitig zu verlassen.
Von der Sozialversicherung werden Sie auch in Ihrer besonderen Situation ernsthaft keinen Rabatt erwarten können. Ebensowenig wie beim Energieversorger oder beim Bäcker um Ecke. Eine Strafe ist dies nicht.
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- Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? -
M.Messing,
16.10.2009, 06:24
- Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? -
Thorben,
16.10.2009, 15:57
- Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? - Bodi, 16.10.2009, 19:39
- Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? -
Joachim Röhl,
16.10.2009, 21:50
- Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? -
Thorben,
17.10.2009, 02:23
- Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? - Joachim Röhl, 17.10.2009, 08:52
- Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? -
Thorben,
17.10.2009, 02:23
- Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? -
Thorben,
16.10.2009, 15:57