Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? (Krankenkassenrecht)

Bodi, Freitag, 16.10.2009, 19:39 (vor 5516 Tagen) @ Thorben

Wenn die Kasse nachfordert (was sie im Falle einer eigenen Meldung bzw. Mitwirkung sicher tun wird):

Einen Ermäßigungsantrag nach § 186(11) SGB V kann und sollte man immer versuchen. Die Kulanz der Kassen ist jedoch sehr unterschiedlich. Manche kommen mit einer relativ geringen Nachzahlung von 40 EUR/Monat oder in Härtefällen mit einem vollständigen Erlass davon.


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