Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? (Krankenkassenrecht)
Wenn die Kasse nachfordert (was sie im Falle einer eigenen Meldung bzw. Mitwirkung sicher tun wird):
Einen Ermäßigungsantrag nach § 186(11) SGB V kann und sollte man immer versuchen. Die Kulanz der Kassen ist jedoch sehr unterschiedlich. Manche kommen mit einer relativ geringen Nachzahlung von 40 EUR/Monat oder in Härtefällen mit einem vollständigen Erlass davon.
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- Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? -
M.Messing,
16.10.2009, 06:24
- Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? -
Thorben,
16.10.2009, 15:57
- Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? - Bodi, 16.10.2009, 19:39
- Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? -
Joachim Röhl,
16.10.2009, 21:50
- Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? -
Thorben,
17.10.2009, 02:23
- Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? - Joachim Röhl, 17.10.2009, 08:52
- Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? -
Thorben,
17.10.2009, 02:23
- Re: Seit vier Jahren keine KV, muß ich nun zahlen? -
Thorben,
16.10.2009, 15:57